Nur die SÜDFLUG HAGELABWEHR schützt seine Mitglieder auch bei NACHT !!

SÜDFLUG Ges.m.b.H. 9873 DÖBRIACH am Millstättersee, Seeleiten 8
Kommerzialrat Walter Golob GF
Tel.: 0043 4246 7488, H: 0664 3453 750, E-Mail

WETTERFLÜGE

Wir haben jahrzehnte ERFAHRUNG

Die Kosten der Hagelabwehr

Ein ausgefeiltes System der Hagelabwehr mit Flugzeugen ist eine gute Sache. Jeder, der von der Wirksam-keit überzeugt ist, wird dem nichts entgegensetzen, trotzdem werden wir immer wieder gefragt, was an der Hagelabwehr so teuer ist. Die Durchführung ist mit nicht unwe-sentlichen Kosten verbunden. In den letzten Jahren haben sich die Kosten für die Betreibung von Flugzeugen durch die Umstrukturierung im bestimmen-den Organ in der Fliegerei in Österreich, der Austro Control, um bis zu ca. 3000 % gesteigert. Dies wirkt sich vor allem bei den Wartungskosten für die Flugzeuge, Landegebühren, usw. aus.

Die Anschaffung und Instandhaltung der geeigneten Flugzeuge ist dabei der größte Kosten-faktor. Das fängt beim Kauf eines Flugzeuges an, der nur getätigt werden kann, wenn die Durchführung der Hagelabwehr auf mehrere Jahre gesichert ist. Sie müssen ständig gewartet und überprüft werden, will man sich nach den gesetzlichen Vorschriften in Österreich hal-ten. Das bedeutet, daß jedes Flugzeug eine 50- bzw. eine 100-Stun-den-Kontrolle bestehen muß, bei der das Flugzeug zerlegt und auf seine Flugtauglichkeit genau untersucht wird. Die Genauigkeit der Kontrollen ist dabei wesentlich höher als bei einem KFZ-Service und jede kleine Reparatur ist mit Kosten verbunden, die ein vielfaches von jenen bei einer vergleich-baren Arbeit im KFZ-Be-reich liegen.

Dazu kommen die Kosten für Verwaltungsgebühren, Bewilligungen, die Wetterbeobachtungsstation, Funkge-bühren, Silberjodid, Landegebühren, usw. Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen. Die Kosten für das Personal sind dabei der geringste Posten. Die Verwaltung wird auf dem unbedingt notwendigen Maß gehalten. Die Piloten bestreiten ihre 24-Stunden-Bereitschaft mit einer denkbar geringen Bezahlung. Vor allem, wenn man das mit der Befliegung von Gewitterwolken verbundene Risiko berücksichtigt.

Eine qualitativ hochwertige Hagelabwehr hat wie jedes Qualitätsprodukt ihren Preis. Ver-gleicht man jedoch die Kosten für die Hagelabwehr mit den Kosten, die nach einem größeren Hagelschlag entstehen (Räumungskosten, Wiederherstellungskosten bei Straßen, usw.), erscheinen sie verhältnismäßig niedrig.

Beitragsberechnung für die Gemeindebeiträge

Berechnet wird der Beitrag einer Gemeinde auf der Basis folgender Daten:

  • Bodennutzungserhebung der landwirtschaftlichen Kulturen (Quelle: Statistisches Zentralamt)
  • Gesamtfläche einer Gemeinde
  • Einwohnerzahl
  • Anzahl der Gebäude in der Gemeinde
  • Hagelversicherungsrisikofaktor der Gemeinde
Die landwirtschaftlichen Kulturen werden gemäß dem Schlüssel der Wert der Kulturen berücksichtigt, d. h. mehrjährige, empfindliche Kulturen wie Wein- oder Obstanlagen werden höher gewichtet, während einjährige Kulturen wie Mais bei der Berechnung des Beitrages weniger Rolle spielen.

Der Hagelrisiko-Faktor basiert ebenfalls auf statistischen Werten. Er beruht auf der Gefähr-dung einer Gemeinde durch Hagelschlag, da je nach Lage einer Gemeinde die Wahrschein-lichkeit, daß ein Gewitter Hagelschlag bringt, unterschiedlich ist. Gemeinden mit einer höh-eren Gefährdung müssen auch häufiger beflogen werden und tragen daher auch einen etwas höheren Anteil der Kosten für die Hagelabwehr als andere Gemeinden.

Diese Berechnung bewirkt, daß die Beiträge für die Hagelabwehr sehr unterschiedlich sein können. Uns erscheint dieser Schlüssel gerecht, doch führt er natürlich immer wieder zu Diskussionen.

Ein Problem stellen bei diesem System jene Gemeinden dar, die mitten in einem beflogenen Gebiet liegen, die Kostenbeteiligung jedoch verweigern. Da die Teilnahme jedoch auf frei-williger Basis beruht, kann niemand gezwungen werden die Leistung, die er in diesem Fall erhält auch zu bezahlen. Ob diese Vorgangsweise gegenüber den umliegenden Gemeinden fair ist, bleibt dahin gestellt.

Grundsätzlich kann gesagt werden, die Kosten haben eine durchschnittliche Größe von:

ca. EUR 3,- pro Hektar oder

ca. EUR 3,- pro Einwohner

bei Kleingemeinden und wesentlich geringer bei Großgemeinden und Städten

Bundesländerweit und flächendeckend einen Bruchteil der o.a. Beträge

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